3. Der Beschwerdeführerin werden Verfahrenskosten im Umfang von Fr. 2'864.15 zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 4. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung - A.________, eingeschrieben - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Orpund, Gemeindeverwaltung, eingeschrieben - Denkmalpflege des Kantons Bern, per E-Mail zur Kenntnis - Herrn F.________, G.________ AG, zur Kenntnis Bau- und Verkehrsdirektion Der Direktor Christoph Neuhaus Regierungsrat