1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. Die Verfahrenskosten des erstinstanzlichen Baubewilligungsverfahrens gemäss Ziff. 4. und 5.3. des Entscheides der Gemeinde Orpund vom 26. August 2019 werden neu auf Fr. 824.20 festgesetzt. Für das Inkasso dieser Kosten ist die Gemeinde zuständig. 2. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann und der Bauentscheid der Gemeinde Orpund vom 26. August 2019 wird bestätigt.