i) Daran vermögen auch die Vorbringen der Beschwerdeführerin hinsichtlich der Ermittlung der notwendigen Bruttorendite nichts zu ändern. Der Gutachter ging von einem Kapitalzins von 2.0%, Betriebskosten von 0.3%, laufendem Unterhalt von 0.5%, Rückstellungen für grosszyklische Erneuerungen von 0.6%, einem strukturellen Mietzinsrisiko von 0.1% und Verwaltungskosten von 0.2%, also gesamthaft von einer notwendigen Bruttorendite von 3.7% aus. Dies erscheint angemessen. Eine Rendite von 5.25%, wie von der Beschwerdeführerin angegeben, ist im heutigen Umfeld aufgrund der tiefen Hypothekarzinsen nicht mehr realistisch.