m2 beträgt der jährliche Ertrag bei einem Mietzins von Fr. 180.- Fr. 94'680.- und liegt damit immer noch deutlich über dem notwendigen Mietertrag von 83'694.-. Dieser wäre zudem selbst dann erzielbar, wenn man von dem von der Beschwerdegegnerin genannten Mietzins von Fr. 180.- ausgeht und die vom Gutachter berechnete NNF von B.________ m2 um 10% reduziert (weiterer Abzug für Wände). Der vom Gutachter errechnete notwendige Mietzins für die Sanierungsvariante mit zwei Wohnungen im Wohnteil und zwei Wohnungen im Ökonomieteil ist daher ohne Weiteres erzielbar und damit eine Sanierung tragbar.