auf dieser Analyse legte er seinen Ertragsberechnungen einen durchschnittlichen Mietzins von Fr. 190.- zugrunde. Die Beschwerdeführerin geht von einem tieferen Betrag von Fr. 180.- aus. Es kann offen gelassen werden, ob der durchschnittlich erzielbare Mietzins eher bei Fr. 180.- oder bei Fr. 190.- liegt; in beiden Fällen kann ein genügender Mietertrag erzielt werden. Bei einer NNF von B.________ m2 beträgt der jährliche Ertrag bei einem Mietzins von Fr. 180.- Fr. 94'680.- und liegt damit immer noch deutlich über dem notwendigen Mietertrag von 83'694.-.