Ein Eingriff in diese aus Sicht des Denkmalschutzes wichtige Fassade ist daher nicht notwendig. Zum Andern sind in der erst nachträglich erstellten heutigen Westfassade Öffnungen laut KDP zulässig, so dass Wohnraum im Dachgeschoss bereits über eine Fassadenverglasung belichtet werden kann.37 Auch Dachflächenfenster können erstellt werden: Es ist notorisch, dass die KDP beim Ausbau von ehemaligen Bauernhäuser in der Bauzone regelmässig Dachflächenfenster oder anderen Belichtungsmöglichkeiten zustimmt. Der Gutachter ging somit richtigerweise davon aus, dass im Dach- und Tennbereich zusätzliche BGF erstellt werden kann.