f) Die Beschwerdeführerin bestreitet die vom Gutachter berechneten Sanierungskosten der verschiedenen Szenarien im Grundsatz nicht. Sie kritisiert allerdings in ihren Schlussbemerkungen, der Gutachter sei auf die Problematik der Statik nicht eingegangen. Sie macht damit wohl implizit geltend, die Sanierungskosten würden aufgrund der zu behebenden statischen Mängel höher ausfallen als vom Gutachter berechnet. Dieser Auffassung kann nicht gefolgt werden. Der Gutachter hielt in seinem Gutachten explizit fest, der Zustand der Baute sei schlecht und die notwendige Eingriffstiefe der Sanierungsarbeiten gross.