Zur Beurteilung der Verhältnismässigkeit des Abbruchverbotes hat die BVD ein Gutachten über den Zustand und die Sanierungsfähigkeit des Gebäudes sowie über allfällige Nutzungsmöglichkeiten und deren Wirtschaftlichkeit eingeholt.24 Der Gutachter führt in seinem Gutachten vom 25. März 2020 aus, der Zustand des Bauernhauses sei schlecht und es sei so nicht nutzbar. Mit den heutigen Möglichkeiten seien aber eigentlich alle Gebäude technisch sanierungsfähig. Das Gutachten vom 25. März 2020 weist zwar auf die statischen Schwachstellen des Bauernhauses hin, legt aber