Die Bedeutung des Gebäudes für das Ortsbild ist stark zu gewichten, da es sich nicht um ein gewöhnliches Ortsbild handelt, sondern es sich bei dem Gebäude zugewandten, älteren Teil von C.________ um ein Ortsbildschutzgebiet mit weiteren Baudenkmälern handelt. Zudem sind das Gebäude und der Weiler von einem Landschaftsschongebiet umgeben, das «die Freihaltung eines Gebiets von besonderer Eigenart, Schönheit und Erholungswert, insbesondere von exponierten Lagen und intakten Ortsansichten» bezweckt (Art. 527 GBR). Das Gebäude weist zudem gute architektonische Qualitäten auf, wie die gut erhaltene Ostfassade sowie die schöne Trauflaube und die Treppe mit einem fein gestalteten Holzgeländer.