in der Bestandeszone (vgl. Art. 231 GBR20). Von der Ortsmitte Orpund her kommend, präsentiert sich das Bauernhaus auf der Parzelle Nr. B.________ als Blickfang am Eingang von C.________. Da das Gebäude alleinstehend vor der Eingangskurve zum Weiler steht und sich davor eine unbebaute landwirtschaftliche Parzelle befindet, tritt das Gebäude sehr prominent als erstes Gebäude von C.________ in Erscheinung und kommt sehr gut zur Geltung.21 Es präsentiert gegenüber der Strasse seine gut erhaltene Ostfassade mit Sichtriegbau und zierlicher Ründi.