d) Anlässlich des Augenscheins vom 11. Februar 2020 führten die Vertreter der KDP aus, das Gebäude sei ein typischer Vertreter aus dem späten 19. Jahrhundert. Entgegen den Darstellungen der Beschwerdeführerin handle es sich nicht um eine Ruine. Das Gebäude stelle das letzte ländliche Haus vor dem Weiler C.________ dar. Die typischen Berner-Seeländer-Bauernhäuser zeichneten sich durch ihre Grösse aus und verfügten in der Regel über Dächer, welche bis weit zum Boden ragten. In der kleineren Variante (Berner-Seeländer-Kleinbauernhaus), wie jene des umstrittenen Gebäudes, treffe man diesen Bautypus jedoch selten an. Diese kleineren Häuser seien eher selten.