Damit komme ihm eine überdurchschnittlich hohe bauhistorische Bedeutung zu. Das Gebäude entspreche einem gängigen Konstruktionsschema. Auffälligster Teil sei der Wohntrakt, der sich als Riegbau mit Ründi deutlich vom eher zweckmässig gestalteten Ökonomieteil abhebe. Letzterer sei nachträglich durch bauhistorisch unerhebliche Erweiterungen vergrössert worden. Die klar ablesbare Abfolge der unterschiedlichen Gebäudeteile, zusammengefasst unter einer einheitlichen, völlig ungestörten Dachfläche, bildeten 15 BGE 135 I 176 E. 6.1, 126 I 219 E. 2 c mit Hinweisen; VGE 2013/448 vom 19.3.2015 E. 4.1, 2014/175 vom