b) Das umstrittene Bauernhaus ist im Bauinventar der Gemeinde Orpund als «erhaltenswert» eingestuft und wird wie folgt beschrieben: «Kleinbauernhaus, erb. um 1896; Fassade 2000 neu gestrichen Schlichter, traufständiger Sichtriegbau unter Viertelwalmdach mit zierlicher Ründi; N-seitig stilistisch entsprechender Anbau mit Schleppdach. Zur Strasse Trauflaube u. Kellerabgang mit sehr feinem Holzgeländer. Stall mehrfach verändert u. vergrössert. Inneres: im EG Rauchküche, Sitzöfen aus der Bauzeit, Bruchsteinkeller. Vor der Ründifront Nutz- u. Ziergarten.