e) Eine Gehörsverletzung kann geheilt werden, wenn sie nicht schwerwiegend ist, die Rechtsmittelinstanz dieselbe Kognition wie die Vorinstanz hat und der beschwerdeführenden Person aus der Heilung kein Nachteil erwächst.11 Die Heilung des rechtlichen Gehörs ist allenfalls bei der Kostenverlegung zu berücksichtigen.12 Vorliegend wiegt die Gehörsverletzung nicht schwer und der BVD kommt die volle Überprüfungsbefugnis zu (vgl. Art. 40 Abs. 3 BauG). Da das Rechtsamt am 11. Februar 2020 im Beisein der Beschwerdeführerin einen Augenschein durchführte und das umstrittene Gebäude besichtigte, wurde die Gehörsverletzung geheilt. Der Beschwerdeführerin ist daraus kein Nachteil erwachsen.