Die Beschwerdeführerin habe bis 15. Juli 2019 Gelegenheit, zum negativen Entscheid der Baukommission Stellung zu nehmen und mitzuteilen, ob ein neutrales Gutachten eingereicht oder das Baugesuch zurückgezogen oder ein anfechtbarer Bauentscheid verlangt werde. Mit E-Mail vom 12. Juli 2019 nahm die Beschwerdeführerin Stellung und kritisierte darin unter anderem, dass ihr Angebot zur Besichtigung des Gebäudes nicht wahrgenommen worden sei. Am 21. August 2019 nahm die Baukommission von der Stellungnahme der Beschwerdeführerin Kenntnis und beschloss, den Bauabschlag zu verfügen.