Sie stimme den vom BHS aufgezeigten Punkten zu. Eine Bewilligung könne unter Berücksichtigung der vorliegenden Dokumente nicht erteilt werden. Es bestehe die Möglichkeit ein neutrales Gutachten zum Gebäudezustand einzureichen. Mit einer unabhängigen Verhältnismässigkeitsprüfung könne die wirtschaftliche Tragbarkeit aufgezeigt werden. Die Beschwerdeführerin habe bis 15. Juli 2019 Gelegenheit, zum negativen Entscheid der Baukommission Stellung zu nehmen und mitzuteilen, ob ein neutrales Gutachten eingereicht oder das Baugesuch zurückgezogen oder ein anfechtbarer Bauentscheid verlangt werde.