auseinander. Dieser war zum Schluss gekommen, es sei nicht möglich, das Gebäude mit einem verantwortbaren Aufwand zu erhalten (ohne allerdings Zahlen zu nennen). Die bestehende Konstruktion sei ungenügend und zu schwach, um eine den heutigen, u.a. energetischen Anforderungen entsprechende Gebäudehülle bzw. einen entsprechenden Bodenaufbau zu tragen. Die einzige vernünftige Lösung sei ein Neubau. Der BHS führte dazu aus, einem Erhalt der bestehenden Bausubstanz sei stets erste Priorität einzuräumen. Die im von der Bauherrschaft eingereichten Zustandsbericht bemängelten Punkte seien nicht aussergewöhnlich für ältere Gebäude und bautechnische Lösungen dafür schon oft erprobt.