a) Die Beschwerdeführerin macht geltend, die Baukommission der Gemeinde Orpund habe in Ziffer 3.4 des angefochtenen Entscheids die Einspracheargumente des BHS vollständig wiedergegeben und sich laut Ziffer 3.6 auf diese abgestützt. Die Argumente der Beschwerdeführerin würden dagegen im Entscheid weder erwähnt, geschweige denn gewichtet oder geprüft. Ihre Stellungnahme sei schlicht ignoriert worden und eine Besichtigung des Gebäudes zur Verifizierung des Zustandes sei nicht erfolgt. Zudem sei ihr entgegen der Aussage in Ziffer 3.7 des Entscheids vor dem Bauabschlag das rechtliche Gehör nur unzureichend gewährt worden.