a) Die Beschwerdeführerin beantragt neben der Aufhebung des Bauabschlags unter anderem, die Gemeinde Orpund habe die Anforderungen an ein Neubauprojekt im Sinne von Art. 10b BauG zu definieren und einem kombinierten Baugesuch für den Abbruch des bestehenden Gebäudes und einem Neubau sei die Bewilligung zu erteilen (Rechtsbegehren Nr. 3 und Nr. 4).