ein Gutachten über die Wirtschaftlichkeit einer Sanierung des Gebäudes ein. Die Verfahrensbeteiligten und die KDP erhielten Gelegenheit, sich zum Protokoll des Augenscheins zu äussern und Schlussbemerkungen einzureichen. Aufgrund der Stellungnahme der Beschwerdeführerin bat das Rechtsamt die KDP und Herrn F.________ um die Beantwortung von Zusatzfragen. Anschliessend erhielten die Verfahrensbeteiligten erneut Gelegenheit, Schlussbemerkungen einzureichen. 4. Auf die Rechtsschriften, den Fachbericht der KDP, das Gutachten von Herrn F.________ sowie auf das Ergebnis des Augenscheins wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen.