3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, holte die Vorakten ein, führte den Schriftenwechsel durch und erteilte dem BHS Gelegenheit, sich als Partei am Beschwerdeverfahren zu beteiligen. Die Gemeinde beantragt in ihrer Stellungnahme vom 24. Okto-ber 2019 die vollumfängliche Abweisung der Beschwerde. Der BHS verzichtete mit Schreiben vom 25. Oktober 2019 auf eine Beteiligung am Beschwerdeverfahren. Mit Verfügung vom 12. November 2019 holte das Rechtsamt einen Fachbericht der Kantonalen Denkmalpflege (KDP) ein und teilte den Verfahrensbeteiligten mit, es beabsichtige, Herrn F.__