2. Im Sinne eines Schiedsgerichtverfahren[s] ist ein unabhängiger Experte durch den Kanton zu bestimmen, welcher die Aussagen des vorliegenden Zustandsberichtes von D.________ (siehe Beilage 14) überprüft. Die Kosten dieses neuen Berichtes können der Bauherrschaft nur übertragen werden, wenn der neue Bericht im Widerspruch zum Bericht von D.________ steht. 3. Die Baupolizeibehörde von Orpund definiert die Anforderungen an ein Neubauprojekt im Sinne von Artikel 10b BauG «gestalterisch ebenbürtiges Objekt» als Vorgabe für das Neubauprojekt.