Zusammen mit dem Baugesuch reichte die Beschwerdeführerin ein Schreiben eines Architekten und Zimmermeisters vom 6. November 2018 ein, in dem dieser die Trage- und Dachkonstruktion des Bauernhauses als ungenügend beurteilte und empfahl, das Gebäude abzubrechen. Die Gemeinde publizierte das Vorhaben und ersuchte den Berner Heimatschutz (BHS) um eine Beurteilung des Abbruchvorhabens. Dieser reichte ein als «Einsprache» bezeichnetes Schreiben ein und beantragte, die Abbruchbewilligung zu verweigern. Mit Entscheid vom 26. August 2019 erteilte die Gemeinde Orpund den Bauabschlag.