1. Die Beschwerdeführerin reichte am 9. Mai 2019 bei der Gemeinde Orpund ein Baugesuch ein für den Abbruch des ehemaligen Bauernhauses auf der Parzelle Orpund Grundbuchblatt Nr. B.________. Die Parzelle liegt in der Bestandeszone (BZ). Das ehemalige Bauernhaus, das zum Weiler C.________ gehört, ist im Bauinventar als erhaltenswert eingestuft. Zusammen mit dem Baugesuch reichte die Beschwerdeführerin ein Schreiben eines Architekten und Zimmermeisters vom 6. November 2018 ein, in dem dieser die Trage- und Dachkonstruktion des Bauernhauses als ungenügend beurteilte und empfahl, das Gebäude abzubrechen.