Daher wird die Beschwerde gutgeheissen und der angefochtene Bauentscheid aufgehoben. Die Sache geht zurück an die Stadt Burgdorf zur Fortsetzung des Verfahrens. Dabei wird die Stadt Burgdorf der Beschwerdeführerin sämtliche Eingaben zuzustellen haben, so dass diese Gelegenheit hat, sich dazu zu äussern, sofern sie dies als erforderlich erachtet. Zudem ist noch der Sistierungsantrag der Beschwerdeführerin offen. Aufgrund der Rückweisung des Verfahrens an die Vorinstanz erübrigt sich eine Behandlung dieses Antrags im vorliegenden Beschwerdeverfahren. Der Antrag wird von der Vorinstanz im fortzusetzenden Baubewilligungsverfahren zu behandeln sein.