auf diesen Fachbericht läge damit kaum eine genügende Begründung hinsichtlich der Einsprache vor. In der Stellungnahme vom 12. August 2019 finden sich jedoch Ausführungen zu den angeblich falsch deklarierten Sendeleistungen, zu den angeblich fehlenden Rechtsgrundlagen für das 5G-Netz, zum angeblich fehlenden Sicherheitssystem, zur angeblichen Unmöglichkeit von Abnahmemessungen und zu angeblich weiteren Unstimmigkeiten bei den Berechnungsmethoden. In den allgemeinen Ausführungen der Stellungnahme wird zudem ausgeführt, die NISV12 schütze mit ihren Grenzwerten die Bevölkerung vor übermässiger Belastung durch nichtionisierende Strahlung.