Im angefochtenen Bauentscheid wird hinsichtlich der Einsprache ausgeführt, gemäss dem Fachbericht der zuständigen Amtsstelle des Kantons (VOL, Immissionsschutz) erfülle die geplante Anlage die gesetzlichen Anforderungen. In ihrer Stellungnahme vom 12. August 2019 zu den Einsprachen teilte die Fachstelle mit, dass sich aufgrund der Einsprache keine neuen Erkenntnisse ergeben würden. Im angefochtenen Bauentscheid findet sich somit direkt keine Begründung hinsichtlich der Einsprache. Die Begründung kann aber auch in einem Verweis bestehen.11 Im vorliegenden Fall wird auf den Fachbericht vom 23. Mai 2019 und die Stellungnahme vom 12. August 2019 der VOL, Immissionsschutz, verwiesen.