Der Beschwerdeführerin wurde somit vor Erlass des Bauentscheids am 30. August 2019 weder der Fachbericht Immissionsschutz noch die Stellungnahme der Beschwerdegegnerin zur Einsprache noch die Stellungnahme des Immissionsschutzes vom 12. August 2019 zugestellt. Auch wurde sie nicht über den Eingang dieser Unterlagen informiert. Dies obschon sie sich mit Schreiben vom 4. Juli 2019 bei der Stadt Burgdorf nach dem Stand des Verfahrens erkundigte und dabei auf ihr Replikrecht aufmerksam machte. Als Folge davon hatte die Beschwerdeführerin keine Kenntnis dieser Unterlagen und konnte dementsprechend auch nicht dazu Stellung nehmen.