a) Die Beschwerdeführerin rügt eine doppelte Verletzung ihres Anspruchs auf rechtliches Gehör. Sie macht zunächst geltend, ihr seien im vorinstanzlichen Verfahren die Einspracheantwort der Beschwerdegegnerin sowie der Fachbericht vom 23. Mai 2019 und die Stellungnahme vom 12. August 2019 der VOL, Immissionsschutz, nicht zugestellt worden. Damit habe sie auch keine Gelegenheit gehabt, darauf zu antworten. Dies obschon sie die Stadt Burgdorf mit Schreiben vom 4. Juli 2019 auf ihre entsprechenden Rechte aufmerksam gemacht habe.