Innert der dafür gesetzten Frist wurde keine verbesserte Beschwerde eingereicht, womit die Beschwerde einzig als Beschwerde der Beschwerdeführerin gilt. Die VOL, Immissionsschutz, teilte mit Stellungnahme vom 21. Oktober 2019 mit, für den Bereich des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung ergäben sich aus den Rügen keine neuen Erkenntnisse, es werde am Fachbericht vom 23. Mai 2019 festgehalten. Die Stadt Burgdorf beantragt in ihrer Stellungnahme vom 22. Oktober 2019 die Abweisung der Beschwerde. Die Beschwerdegegnerin beantragt in ihrer Beschwerdeantwort vom 25. Oktober 2019, die Beschwerde sei abzuweisen.