3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Dabei gab das Rechtsamt der Beschwerdeführerin gleichzeitig Gelegenheit zur allfälligen Verbesserung der Beschwerde, da nicht klar war, ob die Beschwerdeführerin, die die Beschwerde alleine unterzeichnet hat, auch im Namen weiterer Beschwerdeführenden Beschwerde erheben wollte. Zudem gab das Rechtsamt auch der Volkswirtschaftsdirektion (VOL), Immissionsschutz, Gelegenheit zur Stellungnahme.