Bauentscheid vom 30. August 2019 sei aufzuheben, da der Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt worden sei. Es sei darum zu veranlassen, dass die sieben Punkte der Einsprache vom 24. Mai 2019 beantwortet würden. Weiter sei eine allfällige Baubewilligung erst dann zu erteilen, wenn die nötigen Vollzugsverordnungen und Messgeräte für die neue 5G-Mobilfunkanwendung vorhanden seien, so dass die Abnahmemessungen von unabhängiger Stelle tatsächlich und unter realen Bedingungen durchgeführt werden könnten.