a) Im Bauentscheid vom 23. August 2019 erhob die Vorinstanz für das erstinstanzliche Baubewilligungsverfahren Kosten in der Höhe von Fr. 1'955.00. Diese Kostenverfügung reduzierte die Vorinstanz mit Entscheid vom 5. März 2020 auf Fr. 1'415.00. Gegen die Kostenverfügungen führte die Beschwerdegegnerschaft Beschwerde. Im vorliegenden Fall sind zusammen mit dem angefochtenen Bauentscheid vom 23. August 2019 auch die damit zusammenhängenden Kostenverfügungen aufgehoben worden. Dies folgt aus der Erwägung 3b. Für das Inkasso der Gebühr von Fr. 1'415.00 besteht demzufolge keine rechtliche Grundlage mehr.