Da durch allfällige bauliche und technische Massnahmen Einfluss auf die Luftströmungswege genommen wird, wird empfohlen, diese durch spezialisierte Firmen vorzunehmen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass neue störende Geräusche entstehen oder die Effizienz der Wärmepumpe verringert wird (thermischer Kurzschluss). Schliesslich wird im Baupolizeiverfahren zu klären sein, inwieweit die strittige Wärmepumpe tieffrequente Geräusche verursacht, und ob in diesem Zusammenhang gestützt auf das USG Mass-nahmen verfügt werden müssen.