36 ff. LSV und den Anhängen 2 bis 7 LSV verpflichtet, ohne dass ihr ein Ermessensspielraum zusteht.14 Wie im Fall einer Lärmklage vorzugehen ist, ist ausserdem in der Vollzugshilfe 6.21 des Cercle Bruit detailliert beschrieben.15 Danach ist mit einer Lärmmessung zu prüfen, ob beim konkreten Betrieb der Wärmepumpe die Planungswerte eingehalten sind. Die Messung ist nach Möglichkeit beim relevanten Immissionsort, d.h. in der Mitte des offenen Fensters des lärmempfindlichen Raums des Klägers, durchzuführen, wenn dies aufgrund von Störgeräuschen möglich ist.