5. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet4, führte den Schriftenwechsel durch und holte bei der Vorinstanz die Vorakten ein. In der Stellungnahme vom 24. Oktober 2019 beantragte die Vorinstanz die Abweisung der Beschwerde. Sie regte an, die Beschwerde der Abteilung Immissionsschutz zur Beurteilung zuzustellen. Die Beschwerdegegnerschaft äusserte sich nicht zur Beschwerde der Beschwerdeführenden. Mit Schreiben vom 9. Dezember 2019 hielten die Beschwerdeführenden im Wesentlichen an ihren Ausführungen in der Beschwerde vom 21. September 2019 fest.