Weiter rügen die Beschwerdeführenden, die Wärmepumpe sei ohne die nötige Baubewilligung installiert worden. Schliesslich bringen sie vor, die Vorinstanz habe es verpasst, die Fassadenausbrüche für die Ansaug- und Ausblasöffnung der Wärmepumpe nachträglich zu bewilligen. 1 Gemeindebaureglement vom 14. Mai 2012 der Einwohnergemeinde Oberhofen am Thunersee, genehmigt durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) am 6. Dezember 2012 2 Vgl. Art. 211 Abs. 1 GBR 3 Die Abteilung Immissionsschutz ist seit 1. Januar 2020 dem Amt für Umwelt und Energie (AUE) der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion (WEU) zugeordnet