4. Gegen den Bauentscheid und die Auflagen reichten die Beschwerdeführenden am 21. September 2019 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE), seit 1. Januar 2020 Bau- und Verkehrsdirektion (BVD), ein. Die Beschwerdeführenden stören sich am Lärm, den die Luft-Wasser-Wärmepumpe in der kälteren Jahreszeit erzeugt. Sie fordern, die Lärmemissionen müssten durch wirkungsvollere Massnahmen, namentlich durch eine Haube und eine Vibrationsdämmung, reduziert werden. Weiter rügen die Beschwerdeführenden, die Wärmepumpe sei ohne die nötige Baubewilligung installiert worden.