"Falls das Brett durch die Witterung derart beschädigt wird, dass kein Lärmschutz mehr gewährleistet ist, ist dies durch die Bauherrschaft bzw. die Grundeigentümerschaft umgehend an gleicher Stelle, in gleicher Grösse und mit dem selben Material zu ersetzen. Während der Heizperiode 2019/2020 wird eine Abnahmekontrolle durch die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Bern, Immissionsschutz, vorgenommen. Die Abnahme wird durch die Baupolizeibehörde organisiert." Die Verfahrenskosten von Fr. 1'955.00 für das Baubewilligungsverfahren auferlegte die Vorinstanz der Beschwerdegegnerschaft.