Nach einer mündlichen Besprechung zwischen der Gemeinde und der Beschwerdegegnerschaft reichte diese am 28. November 2018 für die Montage des Lärmschutzbrettes bei der Ansaugöffnung ein nachträgliches Baugesuch ein. Gegen das Vorhaben erhoben die Beschwerdeführenden Einsprache. Mit Bauentscheid vom 23. August 2019 erteilte die Gemeinde Oberhofen am Thunersee für das Lärmschutzbrett die Baubewilligung und die Ausnahmebewilligung für das Unterschreiten des Strassenabstands. Zudem ordnete die Vorinstanz basierend auf der Einschätzung der Abteilung Immissionsschutz im angefochtenen Bauentscheid folgende Auflagen an: