d) Das Erstellen von Rissprotokollen dient der Beweislage für allfällige zivilrechtliche Ansprüche. Hingegen stehen diese nicht im Zusammenhang mit der Bewilligungsfähigkeit des Bauvorhabens. Auch das Einhalten der Ruhezeiten der Arbeitnehmenden resp. das Befolgen der Nacht- und Sonntagsruhe liegen ausserhalb des Streitgegenstandes eines Baubewilligungsverfahrens. Diese Anträge sind abzuweisen, soweit darauf überhaupt einzutreten ist. 12. Kosten