a) Die Beschwerdeführenden 3 - 5 halten an ihren in den Einsprachen erhobenen Rechtsverwahrungen fest. Zudem seien Rissprotokolle zu erstellen und bei einer allfälligen Baubewilligung sei der Bauherrschaft mittels Auflage das Arbeiten auf der Baustelle ausserhalb der normalen Arbeitszeiten zu verbieten. 25 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, a.a.O., Art. 24 N. 31. 17/22 BVD 110/2019/155