Dank der vorgenommene Projektänderung im Rahmen des vorinstanzlichen Baubewilligungsverfahrens liegt das fertige Terrain entlang der Westfassade zwar zum Teil noch über dem natürlich gewachsenen Terrain, aber nicht mehr über dem bestehenden Terrain. Die Senkung des gesamten Gebäudes hat die geplante Aufschüttung massiv verkleinert. Der Fachausschuss Gestaltung der Gemeinde ist zum Schluss gekommen, dass durch diese Absetzung das Bauvorhaben den gestalterischen Anforderungen genügt. Die Beschwerdeführer legen nicht dar und es ist auch nicht ersichtlich, inwiefern das beantragte Bauvorhaben resp.