Die für die Berechnung der Bandbreite relevante Geschossfläche22 unterscheidet sich jedoch von der Bruttogeschossfläche. Sie umfasst insbesondere auch Verkehrsflächen.23 Dementsprechend ist neben der von der Bauherrschaft ausgewiesenen Bruttogeschossfläche auch die Fläche der Erschliessung/WC-Anlage von 51.3 m2 zu berücksichtigen. Insgesamt ist daher von einer massgebenden Geschossfläche von 284.6 m2 auszugehen. Der untere Rand der Bandbreite der Abstellplätze für Fahrzeuge für das bestehende Restaurant liegt somit bei 8 Parkplätzen.24 Insgesamt besteht somit auf der Bauparzelle ein Mindestbedarf von 25 Abstellplätzen für Motorfahrzeuge.