Aus den vorhandenen Unterlagen ist nicht eindeutig ersichtlich, ob im bereits bestehenden Gebäude 18 oder 19 Wohnungen vorhanden sind. Da das Einhalten der unteren Bandbreite in Frage gestellt ist, ist von 19 bestehenden Wohnungen auszugehen. Hinzu kommen zusätzlich 14 geplante Wohnungen. Bei insgesamt 33 Wohnungen ergibt dies einen Bedarf von mindestens 17 Abstellplätzen für Fahrzeuge. Für das Restaurant hat die Bauherrschaft die erforderliche Mindestanzahl anhand der Bruttogeschossfläche des Restaurants von 233.3 m2 berechnet. Die für die Berechnung der Bandbreite relevante Geschossfläche22 unterscheidet sich jedoch von der Bruttogeschossfläche.