a) Die Beschwerdeführenden 3 - 5 machen geltend, für das Bauvorhaben selber schienen mit 22 Parkplätzen genügend Abstellplätze für Fahrzeuge vorhanden zu sein. Dabei sei allerdings nicht berücksichtigt, dass die grosse, heute bestehende Parkplatzfläche aufgehoben werde. Insbesondere für die Gäste des durstigen Bruders und die anderen Bauten auf dem Grundstück Nr. L.________ würden Parkplätze aufgehoben. Wo die bisherigen Nutzerinnen und Nutzer der Parkplätze ihre Fahrzeuge parkieren sollten, sei nicht definiert. Schliesslich seien den Beschwerdeführenden 3 und 4 gemäss Kaufvertrag zwei Abstellplätze für Fahrzeuge zugesichert worden.