Die Baugruppe wird daher durch die Neubauten kaum verändert. Die Neubauten prägen weder das Bild der Gruppe noch stören sie die Zugehörigkeit der einzelnen Bauten zueinander. Die Fachberatung Baugestaltung hat sich mehrmals für Veränderungen beim Mehrfamilienhaus A in Bezug auf dessen Setzung in der Hanglage ausgesprochen und damit dessen Einordnung in die bestehende Bebauung grosses Gewicht beigemessen. Das Bauvorhaben ist auch aus denkmalpflegerischer Sicht nicht zu beanstanden. Die bestehenden Baudenkmäler werden dadurch nicht in unzulässiger Weise beeinträchtigt. Das Bauvorhaben betrifft zudem keine direkte Änderung eines K-Objekts.