c) Ein Teil des zu erstellenden Mehrfamilienhauses A soll innerhalb der Baugruppe F realisiert werden. Hinzu kommt, dass sich in der näheren Umgebung der beiden Mehrfamilienhäuser verschiedene K-Objekte befinden. Dem Umgebungsschutz kommt dementsprechend im vorliegenden Fall besondere Bedeutung zu. Eine Beeinträchtigung der Baudenkmäler, die sich auf der Südseite der M.________strasse befinden, ist aber auf Grund der Distanz und der gegenteiligen Ausrichtung ausgeschlossen. Demgegenüber grenzt die Bauparzelle an das erhaltenswerte Einzelobjekt M.________strasse Nr. 121 (Parzellen Nr. 931) an, das auch Teil der Baugruppe F ist. Die Neubauten resp.