a) Die Beschwerdeführenden 3 - 5 rügen weiter, die geplanten Gebäude wichen in ihrer Erscheinung stark von den historischen Gebäuden ab, so dass diese massiv gestört würden. Die KDP sei insbesondere deshalb anzuhören, da sich die Bauparzelle innerhalb der Baugruppe F (Utzigen Dorf) befinde und sich in der unmittelbaren Umgebung der geplanten Bauten mehrere erhaltenswerte Bauten befänden. Auf Grund seiner Gesamtwirkung greife es zudem zu kurz, zu behaupten, nur das Gebäude A befände sich in der Baugruppe.