Bebauung. Sie heben sich nicht davon ab, sondern nehmen die durchschnittliche Qualität der Bauten auf. Es ist daher nicht ersichtlich, inwiefern das Bauvorhaben den massgebenden Ästhetikvorschriften widersprechen sollte. Es kann der Fachmeinung der Fachberatung Baugestaltung gefolgt werden, der auch die Gemeinde zustimmt. Die BVD konnte sich auf Grund der Akten ein genügend gutes Bild der Situation machen und war auf die Durchführung eines Augenscheins resp. den Beizug einer weiteren Fachbehörde nicht angewiesen. Die entsprechenden Beweisanträge werden abgewiesen.